Directors Dealings

Nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) sind Organmitglieder (Aufsichtsrat/Vorstand) und vergleichbare Manager der Siltronic AG dazu verpflichtet, Geschäfte mit Siltronic-Aktien und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, zu melden, sobald die Gesamtsumme dieser Geschäfte einen Betrag von 5.000 Euro pro Kalenderjahr überschreitet. Die Meldepflicht obliegt ferner auch natürlichen und juristischen Personen, die in enger Beziehung zu o.g. Personenkreis stehen.